Es gilt für all unsere Produkte die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsdauer von 12 Monaten. Darüber hinaus bieten wir eine Garantie für Produkte an, die ab dem 01.03.2020 von Lock gekauft worden sind. Lock garantiert, dass ihre Produkte unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen funktionsfähig sind. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Materialfehler oder einem Herstellungs-/Konstruktionsfehler beruhen. Die Garantiefrist wird durch die im Rahmen der vorliegenden Garantieerklärung erbrachten Leistungen nicht verlängert.
2.1 Garantiezeit und Garantieumfang außerhalb der Europäischen Union
Die folgenden Garantiebedingungen gelten ausschließlich außerhalb der Europäischen Union.
Für folgende Produkte bieten wir eine Garantie ab Übergabe des Produkts an den Käufer:
a) RMA-Baureihe
a) Garantieleistung für RMA Baureihe
Für unsere RMA-Baureihe erhalten Sie eine Garantiezeit von 2 Jahren. Ein Garantiefall für die RMA Baureihe liegt nur dann vor, wenn der Mangel zu einem Funktionsausfall des Rohrmotors führt.
2.2 Garantiezeit und Garantieumfang innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
Die folgenden Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Für folgende Produkte bieten wir eine Garantie ab Übergabe des Produkts an den Käufer:
a) EWA-Baureihe mit LSC 40.10 Kontrolleinheit
b) RMA-Baureihe
c) BasicLine BLN 03
a) Garantieleistungen für EWA-Baureihe mit LSC 40.10 Kontrolleinheit
Für unsere EWA-Baureihe erhalten Sie eine Garantiezeit von 10 Jahren auf
Eine Ölleckage liegt dann vor, wenn es zu einer systemwidrigen Undichtigkeit kommt. Diese äußert sich darin, dass dauerhaft Öl (ausgetretene Ölmenge größer als 60ml) aus dem System austritt und ein Abtropfen des Öls deutlich erkennbar ist.
Eine Garantiezeit von 5 Jahren erhalten Sie auf
- alle mechanischen Komponenten (wie z.B. Gehäuse, Getriebekomponenten)
unserer EWA-Reihe. Ein Garantiefall für mechanischen Komponenten liegt nur dann vor, wenn der Mangel zu einem Funktionsausfall des Elektroantriebs führt.
Eine Garantiezeit von 3 Jahren erhalten Sie auf
- die Kontrolleinheit LSC 40 und den Elektromotor
unserer EWA-Reihe. Ein Garantiefall für die Kontrolleinheit LSC 40 und den Elektromotor liegt nur dann vor, wenn der Mangel zu einem Funktionsausfall des Elektroantriebs führt.
b) Garantieleistung für RMA Baureihe
Für unsere RMA-Baureihe erhalten Sie eine Garantiezeit von 2 Jahren.
Ein Garantiefall für die RMA Baureihe liegt nur dann vor, wenn der Mangel zu einem Funktionsausfall des Rohrmotors führt.
c) Garantieleistung für BLN Baureihe
Für unsere BLN Baureihe erhalten Sie eine Garantiezeit von 3 Jahren auf
- die Kontrolleinheit LSC 40
Ein Garantiefall für die Kontrolleinheit LSC 40 liegt nur dann vor, wenn der Mangel zu einem Funktionsausfall des Elektroantriebs führt.