Geschäftsbedingungen SBE Steuerung Innerhalb EU + CH

§ 1 Montage, Installation und Inbetriebnahme

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Montage, Installation und Inbetriebnahme selbst auszuführen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.
  2. Die Kosten der Montage, Installation und Inbetriebnahme sind im Kaufpreis nicht inkludiert.
  3. Der Käufer verpflichtet sich die fachgerechte Montage, Installation und Inbetriebnahme selbst auszuführen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.

§ 2 Steuerung

  1. Die Steuerung des Produkts ist Bestandteil des Kaufvertrages. Dies umfasst sowohl die Hardware als auch die Software.
  2. Nach der einmaligen Bereitstellung der Steuerung sind die vertraglichen Pflichten zur Bereitstellung der Verkäuferin erfüllt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf kostenlose Updates, eine Neubereitstellung oder ein Neuintegration von Hardware oder Software jeder Art.

§ 3 Datenschutz

  1. Der Verkäufer erhebt über die in diesem Vertrag genannten Daten hinaus keine persönlichen Daten, speichert und verarbeitet keine persönlichen Daten und verpflichtet sich zur sofortigen Löschung etwaig erhobener persönlicher Daten. Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden.
  2. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerung abhängig von der gewählten Steuerungsvariante über eine Videoaufnahmefunktion verfügt, und der Käufer aus Datenschutzgründen verpflichtet ist, mit einem geeigneten Hinweisschild auf den Aufzeichnungsbereich hinzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von diesbezüglichen Unterlassungs-, Schadensersatz und anderen Ansprüchen aus einer etwaigen Videoaufnahme freizustellen. Der Käufer haftet allein für Datenschutzverstöße durch eine etwaige Videoaufzeichnung Dritter.
  3. Die Parteien kommen überein, dass durch eine etwaige Videoaufnahme keine persönlichen Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO erhoben werden sollen. Unabsichtlich erhobene persönliche Daten werden umgehend gelöscht. Eine etwaige Videoaufnahme dient allein der Funktion, Einstellung und Kalibrierung der Anlage und deren Zweckerfüllung.

§ 4 Wartung

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, solange er das Produkt in seinem Sortiment führt, dem Käufer entgeltlich Wartungs- und Serviceleistungen anzubieten. Der Käufer verpflichtet sich, Service- und Wartungsarbeiten zuerst dem Verkäufer anzubieten („right of first refusal“). Lehnt der Verkäufer ab, oder antwortet der Verkäufer nicht binnen fünf Tagen auf die Anfrage des Käufers, so ist der Käufer von diesem Erfordernis befreit.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Service- und Wartungsarbeiten selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 5 Einsatz als Steuerung für Rauch-/Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  1. Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Steuerung nicht nach DIN 14675, DIN 14676, DIN VDE 0828-1, DIN VDE 0833-1 bis 4 und EN 54-ff zertifiziert ist. Sie kann deshalb nicht für die Steuerung von Rauch-/Wärmeabzugsanlagen (RWA) eingesetzt werden

Stand: 12.2022